POLIZEI BAYERN – ÄRMELABZEICHEN MIT GROSSEM STAATSWAPPEN | ORIGINAL
POLIZEI BAYERN – ÄRMELABZEICHEN MIT GROSSEM STAATSWAPPEN | ORIGINAL
Ein Stück bayerischer Polizeigeschichte – dieses originale Ärmelabzeichen der Bayerischen Polizei zeigt eines der bekanntesten Hoheitszeichen des Freistaats in einer besonders klassischen Ausführung.
Auf dunkelgrünem Stoffgrund befindet sich der Schriftzug „POLIZEI“. Darunter ist das große Bayerische Staatswappen aufwendig gestickt: Im Zentrum stehen die charakteristischen weiß-blauen Rauten, flankiert von zwei goldfarbenen Löwen und bekrönt von der Volkskrone. Gerade die beiden Wappenhalter verleihen dem Abzeichen seine markante und repräsentative Erscheinung.
Das große Bayerische Staatswappen wurde 1950 gesetzlich eingeführt und verbindet verschiedene historische Regionen und Traditionen Bayerns. Die weiß-blauen Rauten gehören dabei zu den ältesten und bis heute bekanntesten Symbolen des Landes. Auf der Polizeiuniform wurde das Wappen zum unmittelbar sichtbaren Zeichen staatlicher Zugehörigkeit und hoheitlicher Funktion.
Die dunkelgrüne Grundfarbe verweist zugleich auf eine frühere Uniformära der deutschen Polizei. Damit ist das Abzeichen nicht nur ein dekoratives Wappenstück, sondern ein authentisches Zeugnis der Entwicklung von Polizeiuniformen und Behördenkennzeichen in der Bundesrepublik.
DETAILS
• originales gesticktes Ärmelabzeichen
• Bayerische Polizei
• ältere grüne Ausführung
• Schriftzug „POLIZEI“
• großes Bayerisches Staatswappen
• weiß-blaue bayerische Rauten
• zwei goldfarbene Wappenlöwen
• Volkskrone über dem Wappenschild
• dunkelgrüner Stoffgrund
• goldfarbene Stickerei und Umrandung
• mehrfarbig aufwendig gesticktes Wappen
• Rückseite mit sichtbarer Originalstickerei
• deutlich erkennbar aus Uniformbestand
• alters- und gebrauchsbedingte Spuren vorhanden
• rückseitig einzelne lose Fäden
• Vorderseite insgesamt sehr ausdrucksstark erhalten
• Zustand siehe Originalbilder
RECHTLICHER HINWEIS
Verkauf ausschließlich als Sammler- und Dokumentationsstück. Das unbefugte Tragen bzw. Verwenden amtlicher Uniform- oder Amtsabzeichen kann gemäß § 132a StGB strafbar sein.
Ein charaktervolles Original aus einer vergangenen Uniformära – und ein unmittelbar erkennbares Stück bayerischer Polizei- und Zeitgeschichte.
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